Corona-Regeln

Infos zu den Corona-Bestimmungen in Italien

Die Urlaubsform ist entscheidend

Durch die Auswahl unserer Ferien-Domizile finden Sie bei montagne & mare gute Voraussetzungen vor, im Sommer 2023 erholsame Ferien in Italien verbringen zu können. Wir haben ausgewählte Strandhotels & schmucke Boutique-Hotels in unserem Programm und können Ihnen Ihre Wunsch-Reise nach Maß zusammenstellen.

Und auf unserem Portal mm Villas finden Sie handverlesene Ferienhäuser, luxuriöse Pool-Villen und landestypische Unterkünfte wie Trullis und Masserien - ideal für einen Aufenthalt im Süden mit viel Privatsphäre.

 

Einreise nach Italien

Aktuell gibt es keine Einreisebeschränkungen (Stand: 29.01.2023)

 

Reiseschutz - RundumSorglos-Paket

Wir empfehlen Ihnen, Ihren Reiseschutz zu überprüfen und einen RundumSorglos-Paket mit Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruch-Versicherung, Absicherung des Reisegepäcks und mit einem sehr guten Reisekranken-Schutz als Jahresversicherung zu buchen. Wir arbeiten mit der Ergo Reiseversicherung zusammen, denn hier gibt es eine sehr gute Absicherung bzgl. Corona (auch Quarantäne ist versichert) - gerne beraten und buchen wir Ihnen den gewünschten Schutz.
Tipp: Sollten Sie bei der ERGO Reiseversicherung bereits eine bestehenden Einmalreise- oder Jahres-Versicherung haben, dann können Sie sich über die Ergänzungsversicherung Covid-19 optimal absichern.

 

 

 

Rückreise nach Deutschland

Ab 1.August neue Regeln für Reiserückkehrer

Alle Reiserückkehrer müssen nun einen der folgenden Nachweise bereits bei der Einreise nach Deutschland vorlegen können:
*aktuellen Corona-Test (Antigen- oder PCR-Test)
*Nachweis einer vollständigen Impfung
*Genesenen-Nachweis
Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. Die neuen Einreise-Regeln gelten für alle Länder unabhängig davon, ob man aus einem Nicht-Risikogebiet, einem Hochrisiko-Gebiet oder einem Virusvarianten-Gebiet einreist. Dies gilt unabhängig von der Art des Verkehrsmittels. Die digitale Einreiseanmeldung wird nur bei der Einreise aus einem Hochrisiko- oder Virusvarianten-Gebiet benötigt (und daher aktuell für Italien nicht notwendig).

Hinweise bei Einreise per Fug:
Flugeinreisende haben eine Test-, Impf- oder Genesungs-Nachweispflicht vor Abflug. Die Fluggesellschaft darf Sie ohne Nachweis nicht befördern.

Corona-Updates

Wir haben unsere Corona-Informationen mit größter Sorgfalt erstellt - können aber für deren Richtigket nicht haften. Aktuelle Updates zu den Einreisebstimmungen nach Italien finden Sie auf den Internet-Seiten des Auswärtigen Amts, der Italienischen Botschaft, bei ENIT und auch auf der offiziellen Website der Europäischen Union.

 

Die 4 Risikozonen Italiens

Regeln und Beschränkungen

Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen. Dafür entscheidend ist die Einteilung des Landes in 4 Risikozonen: rot, orange, gelb und weiß (die Klassifizierung basiert auf Verordnungen des italienischen Gesundheitsministeriums).

Hinweis:
Aktuell gelten alle zwanzig Regionen des Landes als „weiße Zonen“ mit dem geringsten Infektionsrisiko. Die Regierung passt nun auch ihr Farbsystem an. Zuvor war die Reproduktionszahl maßgeblich, ab August basiert die Farbeinteilung in gelb, orange und rot noch stärker auf der Auslastung der Corona-Betten und Intensivstationen in den Krankenhäusern.

Folgende Regeln sind vorgesehen:

  • in roten Zonen gelten Ausgangssperren. Die Menschen dürfen ihre Wohnungen grundsätzlich nur aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen verlassen. Die Ein- und Ausreise in rote Zonen ist grundsätzlich verboten. Restaurants und Bars sind dicht; auch alle Geschäfte, die keine lebenswichtigen Produkte anbieten, müssen schließen. Es gilt ein touristisches Beherbergungsverbot: Hotels dürfen keine Urlauber aufnehmen, sondern nur Geschäftsreisende.
  • in orangen Zonen (alle anderen Regionen) sollen die Menschen in der Regel ihre Orte nicht verlassen. Restaurants und Bars dürfen nur Außer-Haus-Verkauf anbieten. Hotels dürfen aber grundsätzlich Übernachtungsgäste empfangen.
  • in gelben Zonen dürfen Restaurants und Bars öffnen – ab dem 01.06. beginnend darf die Gastronomie ihre Gäste auch drinnen bewirten. Bis 23 Uhr darf Essen zum Mitnehmen angeboten werden (ab dem 07.06. voraussichtlich bis 24 h). Museen dürfen von Montag bis Freitag öffnen.
  • in weißen Zonen sind die meisten Beschränkungen aufgehoben.

 

Informationen zu den einzelnen Maßnahmen bietet auch eine interaktive Karte sowie die FAQs auf der Webseite der italienischen Regierung (leider nur in italienischer Sprache).

 

Einreise-Infos zu einigen süditalienischen Regionen


Kalabrien

Einreisende müssen sich ab dem 03.06. auf der Seite der Region Kalabrien online registrieren.


Sardinien

Um allen Besuchern der Insel eine möglichst große Sicherheit gewähren zu können, müssen sich alle Reisende, die sich nach Sardinien begeben vor der Abreise auf dem Portal der Region registrieren. Die Registrierung ist obligatorisch und wird beim Abflug und bei der Ankunft in allen Flughäfen oder Häfen der Insel verlangt.

Sizilien

Die Fähren über die Meerenge von Messina sind mit allen nötigen Sicherheitsmaßnahmen und geschultem Personal ausgestattet.
Reisenden nach Sizilien wird empfohlen die App SiciliaSiCura herunterzuladen - diese ist auch auf Englisch verfügbar. Sie ist nicht obligatorisch, hilft aber bei der Ansteckungsprävention und garantiert freien Zugang zum regionalen Gesundheitsservice.

Liparische Inseln / Salina

Die Fährgesellschaften fahren nach dem üblichen Fahrplan - aber nur mit reduzierter Ladekapazität. Es kann daher zu längeren Wartezeiten an den Häfen in Milazzo und den einzelnen Inseln kommen. Die Strände aller Inseln sind offen. Private Bootsausflüge sind auch für Kleingruppen erlaubt.

 

Regeln Autoreisende in Italien

Maskenpflicht & Abstandssregeln

Kommen alle Insassen eines Autos aus demselben Haushalt, gibt es keine Einschränkungen – weder Maskenpflicht noch Abstandsregeln sind in diesem Fall einzuhalten.
Die Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes ist jedoch vorgeschrieben, sobald Personen aus weiteren Haushalten zusammen unterwegs sind. Hier müssen die allgemein geltenden Abstandsregeln beachtet werden. Deshalb ist die Zahl der Mitfahrer in einem Fahrzeug begrenzt: Dem italienischen Außenministerium zufolge dürfen in diesen Fällen höchstens zwei Personen je Sitzreihe und nur auf den an der Seite gelegenen Sitzen befördert werden. Der Beifahrersitz muss frei bleiben.
Im Beispielsfall eines fünfsitzigen Pkw dürfen somit neben dem Fahrer nur zwei weitere Personen im Fahrzeug Platz nehmen. Sind, wie zum Beispiel in einem Minibus, weitere Sitzreihen vorhanden, so können zwei weitere Personen je Sitzreihe auf den Außenplätzen mitgenommen werden.
In Südtirol ist die Zahl der Mitfahrer laut Auskunft der Verkehrsmeldezentrale in Bozen hingegen nicht begrenzt. Kommen diese aus verschiedenen Haushalten, müssen sie aber einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Regelung gilt auch in Friaul und Venetien.
Im Trentino werden Personen, die miteinander in engem Kontakt stehen, ohne im selben Haushalt zu leben, Haushaltsangehörigen gleichgestellt. In diesen Fällen kann dort im Auto ggf. auf Mindestabstände und Maske verzichtet werden.
Es ist möglich, dass in weiteren Provinzen Italiens oder sogar innerhalb der Provinzen in einzelnen Regionen abweichende Regelungen bestehen. Bei Verstoß gegen diese Vorschriften muss mit einer hohen Geldstrafe zwischen 400 und 3000 Euro gerechnet werden. Auch die Weiterfahrt kann untersagt werden.