Reisebedingungen von montagne & mare

montagne und mare (im folgenden m&m) ist überwiegend als Reiseveranstalter, daneben aber auch als Reisevermittler tätig. Die nachfolgenden Bedingungen dienen dazu, die Rechtsverhältnisse zwischen dem Kunden und m&m in klarer Weise unter Berücksichtigung der zum 1.7.2018 geänderten gesetzlichen Vorschriften darzustellen und zu regeln.
 

I. EIGENE EINZELLEISTUNGEN / VERMITTLUNG FREMDER LEISTUNGEN

1.  Stellt m&m Einzelleistungen im eigenen Namen zur Verfügung, so wird für die entsprechenden Verträge die analoge Anwendung der reiserechtlichen Vorschriften (insbesondere §§ 651 d bis y) vereinbart, um eine transparente und Kunden günstige Regelung zu erreichen.

2. Vermittelt m&m ausdrücklich einzelne Leistungen (m&m vermittelt zu tagesaktuellen Preisen Hotels, Mietwagen, Flüge und über das Portal: mm-villas.de Pool-Villen, Ferienhäuser) so schuldet m&m vorbehaltlich des § 651 v Abs. 3 BGB nur ordnungsgemäße Vermittlung, soweit einschlägig unter Einschluss von Informationspflichten nach §§ 651 v oder w BGB, nicht die Leistung selbst. Das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls nach den Bestimmungen des jeweiligen Vertragspartners.

3.  Soweit m&m fremde Leistungen nur vermittelt, gilt folgendes:
Die Haftung von m&m für fehlerhafte Vermittlung wird auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit weder ein Körperschaden vorliegt noch der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig von uns herbeigeführt wurde, es sei denn, dass ein Fall des § 651 x, des § 651 v Abs. 3 oder des § 651 w Abs. 4 BGB vorliegt.
 

II. AUSFÜHRENDES LUFTFAHRTUNTERNEHMEN

Die EU-Verordnung Nr. 2111 vom 14.12.2005 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen ihre Kunden vor der entsprechenden Flugbeförderung über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.

III. BUCHUNG DER LEISTUNGEN VON MONTAGNE & MARE

1.  Ein Vertragsschluss kommt nach der gesetzlichen Regelung erst in dem Zeitpunkt zustande, in dem völlig deckungsgleiche Willenserklärungen der Vertragsparteien (Angebot und Annahme dieses Angebots) vorliegen, wobei die Annahme rechtzeitig erfolgt sein muss. Bloße Interessensbekundungen beider Seiten (Anfrage/Reisevorschlag) stellen noch kein Angebot dar, sondern sind lediglich Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten.

2.  Mit der Buchung, die online über unser Buchungs-Tool, per Mail oder auf dem Postwege erfolgen kann, bietet der  Kunde m&m den Abschluß eines Reisevertrages an. Da viele Unterkünfte bereits sehr früh ausgebucht sind, empfehlen wir Ihnen, die Buchung möglichst frühzeitig vorzunehmen. Der Reisevertrag kommt mit der  Bestätigung Ihrer Buchung in Textform durch montagne & mare zustande. Eine Eingangsbestätigung (wie sie bei Onlinebuchungen erfolgt) stellt noch keine Bestätigung dar. An Ihre vorangehende Buchung sind Sie bis zur Bestätigung durch montagne & mare, jedoch längstens 5 Tage ab Datum der Buchung gebunden.

3.  Ändernde oder ergänzende Abreden zu den beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit m&m. Sie sollten aus Beweisgründen in Textform getroffen werden. Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt der Reisebeschreibung oder der Reisebedingungen abweichende Zusicherungen zu geben oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.

IV. ZAHLUNG

1.  Alle Zahlungen an m&m auf den Reisepreis, also auch die Anzahlung, sind nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 r BGB zu leisten. Sie erhalten mit der Reisebestätigung / Rechnung diesen Sicherungsschein. Mit Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Bitte überweisen Sie uns innerhalb von 10 Tagen die in der Rechnung ausgewiesene Anzahlung auf unser Bankkonto.

2.  Ihre Reiseunterlagen (Voucher/Gutscheine, Reiseführer und Anreiseinformationen) erhalten Sie gegen Restzahlung des Gesamtpreises. Die Restzahlung muß spätestens 21 Tage vor Abreise bei m&m eingegangen sein. Bei Buchungen, die weniger als 21 Tage vor Abreise erfolgen, ist der Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheines sofort zu zahlen.
 

V. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN/UMBUCHUNGEN / ERSATZTEILNEHMER

1.  Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit zurücktreten. m&m hat dann im Regelfall den gesetzlich geregelten Anspruch auf angemessene Entschädigung (§ 651 h Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 BGB). Soweit  nicht einzelvertraglich etwas anderes bestimmt wird, gelten dafür die nach den Vorgaben des § 651 h Abs. 2 Satz 1 BGB ermittelten nachstehenden Entschädigungspauschalen:

Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn                        15 %
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn              20 %
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn              30 %
ab 14. bis 7 Tag vor Reisebeginn                         55 %
ab 6. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt        75 %
ab einen Tag vor Reisebeginn                              95 %

des jeweiligen Reisepreises.
Als Stichtag gilt der Eingang der Rücktrittserklärung. Die Höhe der geforderten Entschädigung muss auf Verlangen des Kunden begründet werden.

2.  Treten am Bestimmungsort der Reise oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, dann kann der Kunde vor Reisebeginn kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn sie nicht der Kontrolle der Vertragspartei unterliegen, die sich darauf beruft und ihre Folgen sich auch durch alle zumutbaren Vorkehrungen nicht hätten vermeiden lassen (§ 651 h Abs. 3 BGB). Ein Recht zum kostenfreien Rücktritt besteht auch bei einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Bestandteils der Reiseleistung.

3.  In allen Fällen des Rücktritts verliert m&m den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und muss darauf bereits bezahlte Beträge unverzüglich zurückerstatten.

4.  Umbuchungen von Reiseterminen und Reisezielen nimmt m&m im Regelfall nur durch Rücktritt vom Reisevertrag gegen die vorstehend genannte Entschädigung und Neubuchung entgegen.

5.  Innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn kann der Kunde unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (z. B. Brief, E-Mail, Fax) verlangen, dass ein von ihm benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. m&m kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt. Bei erfolgtem Eintritt haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten. Dem ursprünglichen Reiseteilnehmer ist ein Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Mehrkosten dürfen nur in angemessenem Umfang gefordert werden und müssen m&m als Veranstalter tatsächlich entstanden sein.

VI. EINSEITIGE VERTRAGSBEENDIGUNG DURCH MONTAGNE & MARE

1.  Ist m&m aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (vgl. Ziffer V.2.) an der Erfüllung des Vertrages gehindert, so kann m&m unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes vor Reisebeginn den Rücktritt erklären.

2.  In diesem Fall verliert m&m den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und erstattet bereits gezahlte Beträge unverzüglich zurück.

 

VII. VERSICHERUNGEN

Dringlich anzuraten sind der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung (vergleiche Ziffer V.1) und einer Versicherung zur Deckung von Betreuung-und eventuellen Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod. Der „Rundum Sorglos-Schutz“ unseres Versicherungs-Partners ERV, umfasst folgende Versicherungen: Stornokosten-, Reiseabbruch-, Reisegepäck-Versicherung, Reisekranken-Versicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe und einen sog. Rundum Sorglos-Service. Interessant können auch Einzelversicherungen sein wie eine Reise-Unfall- und Reise-Haftpflicht-Versicherung sowie ein Autoreise-Schutz und auch Jahresversicherungen. Die Leistungen der Versicherung ERV erläutern und vermitteln wir Ihnen gerne.

 

VIII. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

1.  Die vertragliche Haftung von m&m gegenüber dem Reiseteilnehmer für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reiseteilnehmers nicht schuldhaft durch m&m oder seine Leistungsträger verursacht wurde.

2.  Die Haftung von m&m gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Sachschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt; die Haftungssumme beträgt jedoch mindestens 4100 €.

 

IX. RECHTE UND OBLIEGENHEITEN BEI MÄNGELN

1.  Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. m&m kann diese verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung von Ausmaß des Mangels und Wert der betroffenen Reiseleistung unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

2.  Leistet m&m nicht innerhalb einer vom Kunden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig,wenn m&m Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe notwendig ist.

3.  Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leistung kann der Kunde einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen, daneben bestehen gegebenenfalls Ansprüche auf Schadenersatz. Sämtliche genannte Ansprüche entfallen, soweit der Kunde schuldhaft den Mangel nicht unverzüglich anzeigt und dadurch Abhilfe vereitelt wird.

4.  Soweit möglich und zumutbar, müssen Mängelanzeige und Abhilfeverlangen gegenüber m&m direkt erfolgen.

5.  Zum Recht auf Kündigung und zu weiteren Einzelheiten von Minderung und Schadenersatz siehe § § 651 k bis 651 o BGB.

 

X. RECHTE UND PFLICHTEN DER ÖRTLICHEN VERTRETUNG

Örtliche Vertretungen/Ansprechpartner, die m&m Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gibt, sind – soweit eine Mängelanzeige oder ein Abhilfeverlangen gegenüber m&m nicht möglich und zumutbar ist, vergleiche Ziffer IX.4 – beauftragt, während der Reise Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegen zu nehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofer n diese möglich und erforderlich ist. Daneben erbringen örtliche Vertretungen/Ansprechpartner die von m&m geschuldeten angemessenen Beistandsleistungen nach § 651 q BGB, sofern der Kunde während der Reise in Schwierigkeiten gerät. Sie sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen m&m anzuerkennen oder entgegenzunehmen.

 

XI. EINREISE- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN/PERSONEN MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT

1.  Die Information über Einreise-und Gesundheitsbestimmungen und dazugehörige Fristen bezieht sich auf die zum Zeitpunkt der Informationserteilung bekannten Umstände. Soweit keine besonderen Angaben gemacht werden, geht m&m davon aus, dass der Kunde die Staatsbürgerschaft des Wohnsitzlandes hat. Bei abweichenden oder besonderen persönlichen Umständen(z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, staatenlos) bitten wir um Information.

2.  Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. m&m wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemühen, den Kunden von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Es wird jedoch empfohlen selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen, um sich frühzeitig auf eventuelle Änderungen einstellen zu können.

3.  Sie sollten sich als Reiseteilnehmer über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erteilen die Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

4.  Unsere Reisen und Leistungsbausteine sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität nur bedingt geeignet. Wenn Sie uns Ihre individuellen Einschränkungen und Bedürfnisse mitteilen, informieren und beraten wir Sie hierzu gerne näher.

 

XII. VERJÄHRUNG

Die in § 651 i Abs. 3 BGB bezeichneten Ansprüche des Reiseteilnehmers verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden solte.

XIII. GÜLTIGKEIT DER ANGABEN

De Katalog-Ausschreibung erfolgte im Februar 2017. Naturgemäß ist nur der zu diesem Zeitpunkt bekannte Stand wiedergegeben, auch Druckfehler können selbst bei größter Sorgfalt vorkommen. m&m ist nicht verpflichtet, einen Vertrag auf Grundlage einer als falsch oder unvollständig erkannten Ausschreibung abzuschließen.

XIV. SONSTIGES

Es gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die reisevertraglichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, §§ 651a ff BGB (soweit m&m als Reiseveranstalter oder Reisevermittler im Sinn dieser Vorschriften tätig wird und deutsches Recht anwendbar ist).

Ihre erfassten Daten werden ausschließlich zur Reisevorbereitung, Reisedurchführung, Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung einschließlich Werbung für eigene Angebote verwendet. Wollen Sie keine Werbung von uns erhalten, können Sie der Datenverwendung insoweit widersprechen, kurze Mitteilung an die am Ende der Reisebedingungen angegebenen Kontaktdaten genügt. Nach der seit 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung DSGVO bestehen auch Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Art. 15 bis Art. 20 sowie das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77, den Namen des Verantwortlichen gemäß DSGVO finden Sie unter den am Ende der Reisebedingungen angegebenen Kontaktdaten. Die Daten werden für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Weitere Informationen nach der Datenschutzgrundverordnung finden Sie auf unserer Homepage unter “Datenschutz“.

Ein Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB besteht für Reiseverträge nur dann, wenn diese Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. beim Kunden zu Hause) geschlossen worden sind, auch in diesem Fall nur, wenn die entsprechenden mündlichen Verhandlungen nicht auf vorhergehender (Ein-)Bestellung durch den Kunden als Verbrauchergeführt wurden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen, vgl. z.B. Ziffern V und VI dieser Bedingungen.

Über die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle entscheiden wir im Einzelfall, wir sind hierzu gesetzlich nicht verpflichtet. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Plattform der EU-Kommission: https://webgate.ec.europa.eu/odr/
 

montagne & mare

Inh. Claudia Baumgartner (auch Verantwortliche im Sinne der DSGVO)
Mühlstr. 4
82418 Murnau

Ust-IdNr: DE194584940

Telefon: +49 - (0)8841-678 64 90

urlaub@montagne-mare.de
www.montagne-mare.de

 
Fotografien: Claudia Baumgartner + Andreas Krone

Druck: Wiesendanger Murnau

Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung von montagne & mare.

Stand: Nov, 2020